ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - IL BLU
GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Diese Bedingungen gelten nur insoweit, als nicht die AGB einer Vermietungsagentur, z.B. Fewo-direkt o.ä. diesen Bedingungen vorgehen, weil der Vertrag über diese Agentur oder ein Vermietungsportal abgeschlossen wurde.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs-zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. 1
Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2
Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern kein zwingendes Recht entgegensteht.
3. 1
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
3.2
Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.3
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder verrechnen.
4.
Ein Rücktritt/Storno des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich in Textform zustimmt. Sind keine gesonderten Stornobedingungen vereinbart gilt folgendes:
Storno bis zwei Monate vor Reisebeginn: 20 %
Storno bis sechs Wochen vor Reisebeginn: 50%
Storno bis vier Wochen vor Reisebeginn: 75 %
Storno bis zwei Wochen vor Reisebeginn: 90 %
Storno später als zwei Wochen vor Reisebeginn: 100 %
Der Vermieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen, d.h. eine vereinbarte Gebühr für Endreinigung oder Ortstaxe fällt nicht an.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.1
Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag ohne weitere Vorankündigung berechtigt. Der Kunde hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Schadensersatz.
5.2
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht von seiner Seite dadurch ausgelöst wird.
Wichtige Gründe können z.B. sein:
-
Falls höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
-
wenn das Objekt schuldhaft unter irreführender oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder unter Verstoß gegen die vermieterseits festgelegten Personenzahlen pro Ferienwohnung gebucht wird;
-
der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters oder der Ferienwohnungen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist
6.
Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Vermieter spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Ferner denjenigen Schadensersatz, den der Anschlussgast, der sein Zimmer nicht in Anspruch nehmen kann, begründetermaßen geltend macht. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7.1
Der Vermieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Dem Vermieter ist zunächst Gelegenheit zur Behebung des Mangels einzuräumen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Textform abzuschließen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen
Verkehr München.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand München.
8.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 3/2018
Ferienappartements IL BLU
Tina Schneider-Borgert
51556 Martinscica Nr. 35
Insel Cres
Kroatien
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